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Häufig gestellte Fragen mit Antworten

  Welche Vorteile hat eine Therapie mit Synvisc®?
  Wie wird Synvisc® angewendet?
  Wie steht es mit der Kostenerstattung?
  Was ist nach der Injektion zu beachten?
  Wie lange wirkt Synvisc®?
  Welche Nebenwirkungen können auftreten?
  Wann sollte Synvisc® nicht angewendet werden?

Welche Vorteile hat eine Therapie mit Synvisc®?

Eine Therapie mit Synvisc® hat viele Vorteile für Menschen, die unter Arthrose-Beschwerden im Kniegelenk leiden. Hier die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Effektive Schmerzlinderung
  • Wiederherstellung der schmerzhaft eingeschränkten Beweglichkeit
  • Einsparung zusätzlicher Schmerzmittel
  • Verbesserung des mechanischen Gelenkschutzes
  • Kurze Behandlungsdauer

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Wie wird Synvisc® angewendet?

Es wird empfohlen, insgesamt drei Injektionen jeweils im Abstand von einer Woche in das betroffene Gelenk zu verabreichen. Durch die Betäubung der Einstichstelle ist die Injektion weitgehend schmerzfrei.

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Wie steht es mit der Kostenerstattung?

Die für einen Behandlungszyklus notwendigen drei Synvisc®-Spritzen für das Kniegelenk kosten derzeit in der Apotheke (Stand: Juni 2007) Euro 287,53 (unverbindliche Preisempfehlung inkl. gesetzlicher Mwst. - PZN 8531872). Die Einzel-Spritze für Hüft-, Schulter- und oberes Sprunggelenk kostet derzeit in der Apotheke Euro 103,93 (unverbindliche Preisempfehlung inkl. gesetzlicher Mwst. - PZN 4184356). Die Spritzen können mittels Privatrezept in jeder Apotheke bestellt bzw. eingekauft werden. Möglich ist auch eine Bestellung der Spritzen durch Ihren behandelnden Arzt bei der Herstellerfirma Genzyme GmbH.

Prinzipiell besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Erstattungspflicht für Synvisc®, da es als Medizinprodukt nicht unter den Begriff der gelisteten Medikamente fällt.

Private Versicherungsträger übernehmen im Allgemeinen die Kosten, zumindest anteilig. Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen derzeit die Kosten für Synvisc® in aller Regel selbst übernehmen.

Die ärztlichen Behandlungsmaßnahmen, wie z. B. die Gelenkinjektionen, werden nach den geltenden (erstattungsfähigen) GOÄ-Sätzen gem. Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Die gesamten Behandlungskosten bestehen also aus den ärztlichen Leistungen und den Kosten für Synvisc®.

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Was ist nach der Injektion zu beachten?

Nach der ersten Injektion von Synvisc® werden Sie möglicherweise bereits eine leichte Besserung Ihrer Beschwerden verspüren. Diese Verbesserung nimmt nach der zweiten und dritten i. a. Injektion deutlich zu und hält über einen längeren Zeitraum an.

Direkt nach der Injektion:

  • Vermeiden Sie jede übermäßige Belastung, wie z. B. Sport, am gleichen Tag.
  • Normale Bewegung und Belastung, wie Gehen, sind möglich und auch erwünscht.

Durch eine normale Bewegung der Gelenke wird Synvisc® besser im Gelenkraum verteilt und gleichzeitig in die Knorpeloberfläche "eingewalkt". Eine übermäßige Belastung kann zu einer Reizung der Gelenkkapsel und zu einem Kniegelenkserguss führen.

Nach Abschluss der Behandlung:

  • Bewegung muss sein! Die Bewegung der Gelenke führt zu einer Verbesserung der Knorpelernährung und beugt so weiterem Knorpelabbau vor.
  • Gezieltes Muskeltraining, z. B. Krankengymnastik, führt zur Stärkung der Muskulatur und zur Stabilisierung der Gelenke.

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Wie lange wirkt Synvisc®?

Synvisc® ist das einzige Hyaluronsäurepräparat, das Ihnen wissenschaftlich nachgewiesen mit nur drei Injektionen in das Kniegelenk für ein Jahr Schmerzlinderung und Verbesserung der Beweglichkeit geben kann. Bei Arthrosen der Hüfte, des Schulter- und des Sprunggelenkes können Patienten nach einer Behandlung mit Synvisc® eine Linderung der Schmerzen von bis zu sechs Monate erfahren. Der Behandlungserfolg kann von Patient zu Patient variieren. Bei wieder auftretenden Symptomen kann Ihr Arzt Ihnen eine weitere Behandlungsserie mit Synvisc® verordnen.

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Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Alle wirksamen Therapien können mit unerwünschten Wirkungen vergesellschaftet sein. Jeder Patient profitiert aufgrund seiner individuellen Situation in unterschiedlichem Maße von einer Behandlungsmaßnahme. Auch bei der Anwendung von Synvisc® kann es wie bei allen Therapien zu differierenden Behandlungserfolgen und/oder Vorkommnissen kommen. Diese sind u. a. abhängig vom Schweregrad der Kniegelenksarthrose und dem Ausmaß der Gelenkknorpelzerstörung.

Die am häufigsten auftretenden unerwünschten Wirkungen sind:

  • Schmerzen nach der Injektion
  • Schwellungen des Gelenkes bzw. Gelenkergüsse.

Ingesamt sind diese unerwünschten Wirkungen selten und halten meist auch nur wenige Tage an. Bleibende Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Wegen der Details lesen Sie bitte den Beipackzettel oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Wann sollte Synvisc® nicht angewendet werden?

Bei Bestehen eines vorhandenen Ergusses innerhalb des Gelenks sollte Synvisc® nicht angewendet werden.

Synvisc® enthält geringe Mengen an Vogelprotein. Patienten, die hierauf überempfindlich reagieren, sollten auf eine Anwendung von Synvisc® verzichten. Bei Auftreten von venösen oder lymphatischen Stauungen im Bein sollte nicht ins Knie injiziert werden. Ferner sollte Synvisc® nicht bei infizierten oder stark entzündeten Gelenken angewendet werden. Ihr Arzt wird Sie hier individuell beraten.

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