Kosten und Erstattung
Synvisc® ist in Deutschland ein Medizinprodukt. Ihr Arzt kann Ihnen Synvisc® als Wahlleistung anbieten. Damit sind Leistungen gemeint, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss. Bei privaten Krankenkassen ist die Kostenübernahme nach vorheriger Absprache in der Regel möglich.
Die Kosten sind abhängig davon, welche Dosierung bzw. welchen Behandlungszyklus Ihr Arzt Ihnen aufgrund Ihrer individuellen Gelenksituation empfiehlt. Er wird Sie auch über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung informieren.
Wenn Synvisc® eine interessante Therapieoption für Sie ist, sprechen Sie Ihren Arzt auf die Behandlungsmöglichkeit Ihrer Arthrose mit der 3-in-1 Spritze an.
Letzte Aktualisierung: 30.01.2023